Aktennotiz
vom 18. September 2003 zum Vernehmlassungs- und
Entscheidbericht Parklandschaft St. Jakob vom 8. April
2003 der Regionalplanungsstelle beider Basel
1.
Schlussfolgerung (sog. "Entscheid") in
Ziff. 4.8 des Vernehmlassungsberichts
Die
Regionalplanungsstelle hat "entschieden", dass eine
vertiefte Betrachtung des Projekts eines Schwimmzentrums
in der Brügglinger Ebene "nicht angezeigt" sei (vgl. S.
17 des vorgenannten Berichts). Begründet wird die
Schlussfolgerung mit den folgenden zwei Argumenten:
-
Seit November 2001 sei "bekannt", dass
Planungsarbeiten im Gange sind. Die
Regionalplanungsstelle beider Basel habe nur über
Zeitungsartikel vom Vorhaben erfahren. Die Stiftung
Schwimmzentrum beider Basel hätte sich nicht erst mit
Schreiben vom 2. Dezember 2002, sondern bereits vorher
um eine Kontaktnahme bemühen sollen.
-
Für die Sportämter
der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist ein
Schwimmzentrum, wie es die Stiftung vorschlägt, "an
diesem Standort kein Thema".
2.
Stellungnahme zum ersten Argument
Mit dem ersten Argument
verkennt die Regionalplanungsstelle die Tatsache, dass
das Projekt bereits vor Aufnahme der
Planungsarbeiten am 19. Juni 2001 der Öffentlichkeit
präsentiert und in der Presse darüber berichtet wurde (BaZ
vom 20. Juni 2001, Nr. 141, S. 27 und
Basellandschaftliche Zeitung (bz) vom gleichen Tage, S.
27). Die Stiftung selbst wurde am 29. Juni 2001 in das
Handelsregister eingetragen. Bekanntlich ist auch das
Handelsregister öffentlich. Das Projekt selbst wurde
ausführlich auf einer Website (www.schwimmzentrum.ch)
präsentiert. Ein detaillierter Businessplan wurde im
Sommer 2002 fertiggestellt und in der Presse besprochen
(bz vom 9. Juli 2002, S. 21 und BaZ vom 6. August 2002,
Nr. 180, S. 21). Es wäre also an der
Regionalplanungsstelle gewesen, bei Aufnahme der
Planungsarbeiten im November 2001 an die bereits seit
Monaten existierende Stiftung als Betroffene
heranzutreten. Spätestens im Sommer 2002 hätte sich eine
derartige Kontaktnahme aufgedrängt.
Abgesehen davon hat die
Regionalplanungsstelle die im Zusammenhang mit dem
Projekt verrichtete politische Arbeit vollkommen
ausgeblendet. So hat sie offensichtlich nicht zur
Kenntnis genommen, dass bereits im Juni 2001 der
Grossrat Oscar Battegay zusammem mit 26 weiteren
Grossräten unterschiedlichster Parteizugehörigkeit
einen Anzug in dieser Sache an den Regierungsrat des
Kantons Basel-Stadt eingereicht hat. Der Anzug wurde im
November 2001 vom Grossen Rat an den Regierungsrat
überwiesen. Der Anzug ist auf der vorgenannten Web-site
für jedermann einsehbar. Auch ignorierte die
Regionalplanungsstelle standhaft die Arbeit in den
Kommissionen der Legislativen der beiden Halbkantone. So
wurde das Projekt in der baselstädtischen Kommission des
Grossen Rates für Justiz, Sicherheit und Sport wie auch
in der parlamentarischen Gruppe Sport des Landrates
traktandiert, präsentiert und beraten. Wenn sie schon
die Stiftung als quantité négligeable betrachtet, so
hätte zumindest die ernsthafte Behandlung des Projektes
durch die Legislativen die Regionalplanungsstelle dazu
veranlassen müssen, die Stiftung in die Planungsarbeit
einzubeziehen. Das Verkennen der politischen Relevanz
des Projektes und der Willensbildung der höchsten
kantonalen politischen Instanzen durch die
Regionalplanungsstelle erstaunt und befremdet zugleich.
3.
Stellungnahme zum zweiten Argument
Ebensowenig trifft das
zweite Argument zu, wonach ein Schwimmzentrum für die
Sportämter Basel-Stadt und Basel-Landschaft "kein Thema"
sei. Zu bemängeln gillt es zunächst, dass aus der
Feststellung nicht hervorgeht, wer denn überhaupt diese
Meinung äusserte. Damit ist die Aussage von vornherein
wertlos. Weiterhin gilt es festzuhalten, dass zumindest
das Sportamt Basel-Landschaft in der Person des
Amtsvorstehers Thomas Beugger dem Projekt nicht
abgeneigt ist. Es trifft also nicht zu, dass das
Schwimmzentrum in der Brügglinger Ebene "kein Thema"
sei.
4.
Schlussfolgerung
Da weder das
erste noch das zweite Argument der
Regionalplanungsstelle für die Nichtbehandlung des
Projektes im Rahmen der Regionalplanungsüberlegungen
stichhaltig ist, wäre eine vertiefte Betrachtung des
Projektes angezeigt gewesen.
Es sei schon
an dieser Stelle angefügt, dass das Schwimmzentrum nicht
zu einem relevanten Mehrverkehr führen wird. Ein Blick
in den Business-Plan, welchen die Regionalplanungsstelle
offensichtlich nicht zur Kenntnis nahm, genügt, um diese
Tatsache zu belegen:
-
Im Jahr wird im
Business-Plan mit 180'000 Einzeleintritten und 1'000
Dauerkarten, welche ca. weitere 100'000 Eintritte
bewirken (1'000 x 100), also ingesamt ca. 300'000
Eintritten ausgegangen (siehe Business-Plan Ziff.
6.4.1). Dies verteilt sich auf mindestens 340 Tage, was
pro Tag 900 Eintritte zur Folge hat. Verteilt auf die
15,5 Stunden Öffnungszeit (06:30 bis 22:00) (siehe
Business-Plan Ziff. 6.4.1) ergibt dies weniger als 65
Eintritt pro Stunde, wobei es natürlich klar ist, dass
es mittags und abends Spitzen gibt, welche aber kaum 200
Eintritte pro Stunde übersteigen werden. Von diesen
Personen – so zeigen die Erfahrungen beim Sportbad St.
Jakob - werden mindestens 80% mit Velo, Mofa oder
öffentlichen Verkehrsmittel kommen, was also maximal zu
Mehrbewegungen von 20 Automobilen pro Stunde führen
wird. Diese können ohne weiteres durch das Parking und
den meist leeren Parkplatz aufgefangen werden.
-
Das Freibad St. Jakob hat im
Höchstfall 9'000 Eintritte an einem Wochenendtag. Ist
deswegen je ein Verkehrschaos ausgebrochen?
-
Das Schwimmzentrum kann
nicht mit einem Fussballmatch im St. Jakob Stadion
verglichen werden. Dort gibt es vor und nach dem Spiel
Spitzen, währenddem ein Schwimmzentrum eine
ausgeglichene Besucherfrequentierung nach sich zieht.
-
Selbst bei einer
Veranstaltung steht maximal eine Tribüne von 800 Plätzen
zur Verfügung (nebst den Aktiven) (siehe Business-Plan
Ziff. 5.3). Die Eisarena weist 6000 Plätze auf, also 5x
mehr, ohne dass es wegen der Eisarena bisher je
Verkehrsprobleme gegeben hätte.
Insgesamt
zeigt sich, dass das Schwimmzentrum keine relevanten
Auswirkungen auf die Verkehrssituation haben wird. Mit
diesem Argument lässt sich das Projekt nicht verwerfen.
Welch weitere Argumente die Regionalplanungsstelle im
Rahmen ihrer Kompetenzen gemäss § 3 des
Grossratsbeschlusses vom 8. Dezember 1993 (SG 118.600)
haben könnte, ist nicht ersichtlich. Der ablehnende
"Entscheid" vom 8. April 2003 entbehrt somit jeder
sachlichen Grundlage.
Stiftung Schwimmzentrum beider Basel
K. Feger, Mitglied des Stiftungsrates
Aktennotiz vom 9. September 2002 zur Möglichkeit einer
Überdachung des 50m -Sportbeckens St. Jakob
1.
Während der Standortevaluation des Schwimmzentrums
beider Basel wurde auch die Überdachung des 50 - Meter-
Beckens im St. Jakob-Freibad geprüft. Nachdem die
Tribünen und Umkleidebereiche als Kaltbau eben fertig
saniert waren, erwies sich der Standort damals für eine
gedeckte Halle als wenig sinnvoll. Auch würde eine
Überdachung die Nutzung des Freibades stark
beeinträchtigen. Ferner bot der parallel als Standort
geprüfte Anbau an die St. Jakob-Halle Synergien durch
die Integrierung des bestehenden 25m Beckens. Es laufen
auch Gespräche mit den IWB über eine eventuelle Nutzung
der Abwärme, welche durch die Herstellung der Eisfläche
der gleich daneben errichteten Eissporthalle entsteht.
2.
Dennoch sollte die Überdachung des bestehenden
50m-Beckens des St. Jakob-Freibades als kostengünstige
Variante noch einmal geprüft werden, diesmal
insbesondere vor dem Hintergrund der in der Zwischenzeit
für die Schwimmhalle berechneten Baukosten in der Höhe
von rund Fr. 43 Mio.
3. Eine
Überdachung des Beckens müsste folgende Bereiche
umfassen: Tribüne, Umkleidebereiche, 50m-Sportbecken,
Einschwimmbecken, 10m-Springerturm. Daraus ergibt sich
eine überdachte Grundfläche von rund 4'450 m2.
Die Anordnung der Funktionsbereiche sowie der Becken ist
nicht für eine Überdachung konzipiert. Für eine
Überdachung ergeben sich hieraus grosse Spannweiten.
Sollte der Springerturm von der Tribüne aus sichtbar
sein, so ist für einen Grossteil der Halle unter
Berücksichtigung der Dachkonstruktion eine Höhe von ca.
17 m vorzusehen. Bei einer durchschnittlich angenommenen
Höhe von 12 m und der erforderlichen Massnahmen unter
der Gehfläche ergibt sich ein Volumen von rund 60'000 m3.
Die Bodenbeläge müssen den hygienischen Anforderungen
einer geschlossenen Halle angepasst werden. Abläufe und
zusätzliche Gebäudetechnikräume - und Kanäle sind
vorzusehen. Die Wassertemperatur des Hallenbades liegt
bei ca. 26 Grad Celsius. Ein Aussenbecken wird in der
Regel auf ca. 23 Grad Celsius beheizt. Die Investition
in die Gebäudetechnik wird durch Herrn Kannewischer auf
mindestens ca. 8 Mio geschätzt. Die gesamten Baukosten
werden auf ca. Fr. 35 Mio geschätzt.
4. Dabei
ist weder ein Sauna- noch ein Reha- oder
Gastronomiebereich berücksichtigt. Ferner ist zu
beachten, dass die Anlage für internationale Wettkämpfe
nicht zugelassen wäre, da sie über acht statt zehn
Bahnen verfügt und das Springerbecken vom 50m-Becken
nicht getrennt ist. Einnahmen zur Deckung der
Betriebskosten sind auf Grund dieses Konzeptes kaum
realisierbar. Die Betriebskosten würden jährlich
mindestens Fr. 2 Mio betragen. In einem Zeitraum von 10
Jahren würden somit Gesamtkosten von rund Fr. 55 Mio
entstehen.
Für die
Aktennotiz
P.
Wirth
Wirth
+ Wirth Architekten
Leimenstrasse 47
4002 Basel
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