Redimensioniertes Projekt "Schwimmzentrum beider Basel"
Die Stiftung hat
aufgrund verschiedener Anregungen ein redimensioniertes
Bauprojekt ausarbeiten lassen:
Das Volumen des
redimensionierten Projekts wurde auf ca. 77,5 % der
Ausgangsvariante reduziert, die Fläche auf ca. 70 %.
Ausgehend von einer Kostenschätzung von ca. 43 Mio. CHF bei
der Ausgangsvariante ergeben sich neu Investitionskosten
zwischen 33 und 30 Mio CHF.
Grundsätzlich
resultieren aus der Redimensionierung keine schwerwiegenden
Änderungen bezüglich der Berechnungen im Business-Plan. Die
Besucherkapazitäten ändern sich durch die Redimensionierung
nur marginal, da keine besucherattraktiven Bereiche tangiert
werden. Reduktionen dürften sich hingegen im Unterhalt und
Betrieb der Anlage ergeben. Durch die Verkleinerung der
Wasser- und Betriebsfläche reduzieren sich insbesondere die
Heiz- und Reinigungskosten sowie der laufende Unterhalt.
Aufgrund dieser
nicht übermässigen Veränderungen und dem auf der anderen
Seite unverhältnismässigen Aufwand, den die Erstellung eines
neuen Businessplanes bedeutet hätte, hat sich die Stiftung
entschlossen, den Businessplan nicht an das neue Projekt
anzupassen.
Die
Verkleinerung des Projektes erfolgte in erster Linie auf
Kosten des geplanten Springerbeckens mit Sprungturm und der
Sportlertribüne. Zudem wurden Büroräumlichkeiten im 3.
Obergeschoss gestrichen. Durch diese Änderungen ergaben sich
Verschiebungen anderer Räumlichkeiten. Diese sind auf den
Plänen jeweils links im Bild sichtbar.
Zusätzliches
Sparpotential wäre durch eine Reduktion der Zuschauertribüne
von 6 auf 4 Ränge erreichbar, sowie durch den Verzicht auf
die verschiebbare Trennwand im 50 Meter-Becken (Unterteilung
in zwei 25 Meter-Becken). Zusätzlich könnte das grosse
Becken von 10 auf 8 Bahnen reduziert oder das
Kinder-/Senioren- und Behindertenbecken gestrichen werden.
Diese Reduktionen hätten aber einen Einfluss auf die
Besucherkapazitäten und lukrative Wettkampfmöglichkeiten
(Kurzbahn- und Masterswettkämpfe). Sie sollten deshalb nicht
näher in Betracht gezogen werden. Ausserdem könnte dadurch
der Stiftungszweck zumindest teilweise nicht mehr
verwirklicht werden.
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